Annuität
Darum dreht sich alles in der Baufinanzierung: Die Annuität ist die regelmäßige, gleichbleibende Rückzahlung Ihres Kredits, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Am Anfang überwiegt der Zins-, am Ende der Rückzahlung der Tilgungsanteil. Der Name stammt vom lateinischen Wort annus = Jahr.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird in das Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer den rechtlichen Anspruch auf Übertrag der Immobilie. Die Vormerkung verhindert, dass das Grundstück/die Immobilie bis zur endgültigen Abwicklung des Verkaufs noch an einen weiteren Interessenten veräußert wird.
Beleihungswert
Der Beleihungswert bezeichnet die Summe, die die Bank mit ziemlicher Sicherheit bekommt, müsste sie Ihre nicht abbezahlte Immobilie verkaufen oder versteigern. Er entspricht nicht der Kaufsumme oder den Baukosten. Vom Verkehrswert wird ein Sicherheitsabschlag abgezogen. Am Beleihungswert orientiert sich die Höhe des Darlehens, das Ihnen die Bank zur Verfügung stellt.
Darlehen/Darlehensbetrag
Auch Nennbetrag oder Nominalbetrag: Das Darlehen ist die Summe, die Sie sich leihen und mit Zinsen zurückzahlen müssen.
Disagio (Damnum)
Der aufgenommene Darlehensbetrag (Nennbetrag) muss nicht unbedingt der tatsächlich ausgezahlten Summe entsprechen. Das ist etwa der Fall, wenn ein Teil der Zinsen innerhalb der vereinbarten Zinsbindung bereits „im Voraus“ bezahlt wird. Dieser Teil wird als Disagio oder Damnum bezeichnet. Die Vereinbarung eines Disagios verringert den Sollzins, den Sie bis zum Zinsbindungsende zu zahlen haben.
Effektivzins/effektiver Jahreszins
Der Effektivzins/effektive Jahreszins hilft Ihnen, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit zu vergleichen. Er berücksichtigt neben dem Sollzins beispielsweise auch Bearbeitungskosten und den/das Disagio (Zinsvorauszahlung). Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt, die für alle Kreditinstitute gilt.
Eigenkapital
Je mehr eigenes Vermögen Sie in die die Baufinanzierung einbringen können, desto niedriger die Belastungen durch das Darlehen. Dazu zählen neben Bargeld, Sparguthaben oder Wertpapieren auch Eigenleistungen.
Forwarddarlehen/Forwardzinsvereinbarung
Wenn die Zinsbindung für Ihr Darlehen endet, das Darlehen aber noch nicht komplett zurückgezahlt ist, benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung. Wenn Sie sich dafür im Voraus (englisch: forward) aktuell niedrige Zinssätze sichern möchten, nennt man die entsprechende Vereinbarung Forwarddarlehen. Dies ist ab fünf Jahre im Voraus möglich.
Endfällige Tilgung
Der Kredit wird nicht in monatlichen Raten, sondern am Ende der Laufzeit auf einmal zurückgezahlt. Während der Laufzeit werden die Tilgungsraten stattdessen in andere Anlagen investiert (z. B. Lebensversicherung, Rentenversicherung, Bausparvertrag). Diese Form der Tilgung eignet sich für Personen, die eine Immobilie zur Fremdnutzung angemeldet haben und daher Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen können.
Grundbucheintrag
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und wird beim örtlichen Amtsgericht geführt. Hier werden die Eigentumsverhältnisse für ein Grundstück eingetragen – und eventuelle Belastungen etwa in Form von Hypotheken oder einer Grundschuld.
Grundschuld
Eine Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und dient der Bank im Wesentlichen zur Absicherung Ihres Kredits. Sollten Sie Ihr Darlehen nicht zurückzahlen können, kann die Bank Ihre Immobilie in einer Zwangsversteigerung zu verkaufen und so die offene Kreditsumme nebst Zinsen zurückzuerhalten. Die Grundschuld wird über einen Notar eingetragen.
Nebenkosten
Ob Sie eine Immobilie kaufen oder neu bauen – es entstehen immer Nebenkosten. Dazu gehören Grunderwerbssteuer, Kosten für den Notar und die Grundbucheintragung oder gegebenenfalls auch für einen Makler. Sie können bis zu rund 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen.
Nennbetrag
siehe Disagio
Notaranderkonto
Wenn der Käufer sich besonders absichern möchte, wird die Kaufabwicklung über ein Konto des Notars abgewickelt. Auf diesem Konto wird Ihr Geld vorübergehend treuhänderisch verwahrt und erst dann an den Verkäufer überwiesen, wenn Sie korrekt als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sind. Da kann drei bis zwölf Monate dauern. Dieser Weg dient also der Sicherung Ihres Eigentums.
Weitere Vorteile des Notaranderkontos: Die fristgerechte Bezahlung des Objektes wird gewährleistet, der Käufer bekommt ein bei der Bank beantragtes Darlehen frühzeitig gewährt und ihm gehen bei einer Insolvenz des Verkäufers weder Geld noch Eigentum an der Kaufsache verloren.
KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), deren Anteilseigener die Bundesrepublik und die Bundesländer sind, bezuschusst viele Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen oder stellt zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Ihr Bankberater klärt mit Ihnen, ob und wie auch Sie für Ihr Vorhaben davon profitieren können.
Restschuld
Nach Ablauf der Zinsbindung bleibt in der Regel noch ein zu zahlender Restbetrag offen. Das ist die Restschuld.
Prolongation
Wenn Sie ein bestehendes Darlehen beim gleichen Kreditgeber verlängern, spricht man von Prolongation. Dabei werden Laufzeit und Zinsen neu vereinbart.
Sollzins (früher: Nominalzins)
Das ist der für Ihr Bau-/Kauf-/Modernisierungsdarlehen vereinbarte Zins. Er gilt fest für die festgelegte Laufzeit (Zinsbindung). Anders als der Effektivzins berücksichtigt er keine Nebenkosten.
Sollzinsbindung
Bei Abschluss Ihres Darlehensvertrags legen die Bank und Sie fest, wie lange der vereinbarte Zinssatz gelten soll. Bei der Volksbank im Bergischen Land sind Zinsbindungen zwischen 4 und 30 Jahren möglich. Während der Zinsbindungsperiode können Sie Ihr Darlehen grundsätzlich nicht kündigen. Nach Ablauf dieser Zinsfestschreibung wird der Zinssatz neu verhandelt.
Sondertilgung
Die Sondertilgung bezeichnet die Möglichkeit, beispielsweise einmal im Jahr zusätzlich zu Ihrer Annuität einen Teil Ihres Darlehens zurückzuzahlen. Die Konditionen für eine Sondertilgung werden im Darlehensvertrag festgelegt.
Tilgung
Damit wird die Rückzahlung Ihres Kredits bezeichnet. Die Tilgungsrate legt fest, wie viel Prozent Ihres Darlehens Sie pro Jahr zurückzahlen möchten. Je höher die Tilgungsrate, desto schneller sind Sie schuldenfrei – zugleich steigt natürlich die monatliche Rückzahlungs-Rate.
Tilgungsplan
Der Tilgungsplan, den Ihnen die Bank zur Verfügung stellt, zeigt Ihnen, wann welche Kosten auf Sie zukommen und wie sich die Restschuld entwickelt. Das ist besonders für eine mögliche Anschlussfinanzierung wichtig.
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der objektive, aktuelle Wert einer Immobilie. Er wird meist von Gutachtern bestimmt. Er unterscheidet sich vom Kaufpreis, also dem Preis, den Sie als Käufer bereit sind, auf dem freien Markt zu zahlen.
Es gibt verschiedene Verfahren, den Verkehrswert zu ermitteln. Am häufigsten ist das Sachwertverfahren, bei dem nach einer festen Formel die Substanz des Gebäudes/der Wohnung bewertet wird. Der Ertragswert bemisst die Immobilie anhand der potenziellen Einnahmen (vornehmlich bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien). Das Vergleichswertverfahren wird vor allem von Maklern genutzt, die das Haus / die Wohnung mit der Größe, Ausstattung, Lage etc. ähnlicher Immobilien vergleichen.
Vorfälligkeitsentschädigung
Sollten Sie Ihren Kredit ganz oder teilweise vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen, kann die Bank unter bestimmten Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen.
Zwischenfinanzierung
Wenn Sie gerade nicht genug Eigenkapital zur Verfügung haben, aber in absehbarer Zeit erwarten – zum Beispiel, weil eine Lebensversicherung fällig wird – hilft Ihnen ein kurzfristiger Kredit, die Zeit bis zur Auszahlung zu überbrücken. Das nennt man Zwischenfinanzierung.
Fotos: © Dejan Jovanovic – stock.adobe.com