Notar*in

Der Notar / Die Notarin Nur wenn ein Notar den Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie beurkundet, ist dieser gültig. Der Notar bereitet den Kaufvertrag vor, meldet den Verkauf beim Finanzamt und übernimmt die Grundbucheinträge. Ist ein Makler am Immobilienkauf beteiligt, kümmert er sich um den Notartermin. Die Notarkosten trägt der Käufer.

Makler*in

Der Makler / die Maklerin Viele Immobilienverkäufe werden nicht durch den Besitzer selbst, sondern durch einen Makler abgewickelt. Als Käufer können Sie einen Makler mit der Suche nach einer Immobilie beauftragen. Die Frage, wer die Provision (das Erfolgshonorar) des Maklers trägt, ist häufig ein Streitthema. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2020 müssen die Käufer maximal…